Vorstellung der neuen Vereinsmitglieder, Kostümsitzung mit Prinzenproklamation, 4. Januar 2019

Die Mitgliedschaft in unserem Verein kann jede Person beantragen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Hierbei gibt es eine Ausnahme: Als Mitglied des Tanzcorps (eines der Tanzgarden) darf eine Person auch jünger sein!

Interessierte Narren absolvieren zunächst ein Probejahr als Anwärter.  Hierbei wird dem Anwärter seitens des Vereins ein Pate zur Seite gestellt, der den Anwärter unterstützend durch das Vereinsleben begleitet. Diese Zeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gilt sowohl für den Anwärter als auch für die Karnevalsgesellschaft als Entscheidungshilfe für das Stellen eines Aufnahmeantrages beziehungsweise für dessen Annahme!

Anträge auf Aufnahme in den Verein sind an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.

In der Karnevalsgesellschaft "Rot-Weiß Bröl" 1960 e. V. wird ein Mitglied in mindestens einer der hier genannten Rollen geführt:

  • als aktives Mitglied (stimmberechtigt)
  • als Ehrenmitglied (stimmberechtigt oder nicht stimmberechtigt)
  • als Mitglied des Senats
  • als aktives, nicht stimmberechtigtes Mitglied
  • als außerordentliches Mitglied
  • als inaktives Mitglied ohne Stimmrecht